Ablauf

Die Einzeltherapietermine dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal in der Woche statt. Je nach dem individuellen Bedarf und dem Verlauf können die Abstände aber auch kürzer oder länger sein. Gespräche mit Eltern bzw. Bezugspersonen finden etwa alle vier Wochen statt.
Bei Kindern bis 14 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern die psychotherapeutische Behandlung für das Kind beantragen. Haben beide Eltern das Sorgerecht müssen auch beide Elternteile einer psychotherapeutischen Behandlung zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren können auch selbstständig Kontakt aufnehmen.

Die Kosten für alle Leistungen der psychotherapeutischen Praxis (psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen, Psychotherapie) werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht.